... von der Homepage des LAV Sachsen-Anhalt

"Liebe Angelfischerrinnen und Angelfischer,

angesichts der aktuellen Entwicklungen fragen sich immer mehr Mitstreiter/innen, ob das Angeln noch erlaubt ist. Wir möchten dieses Thema kurz aufgreifen, um eine Entscheidungshilfe zu bieten ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit.

Im Einzelnen: Die Situation richtet sich immer nach der jeweiligen Erlasslage des Landes und des Landkreises/kreisfreie Stadt. Die Regelung geschieht zumeist durch Allgemeinverfügung die öffentlich bekannt zu machen ist. Hier muss sich jeder stets selbstverantwortlich aktuell halten ggf. bei den Behörden nachfragen.

In der aktuellen Verfügung des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.03.2020, die zum 23.03.2020 um 0:00 Uhr in Kraft getreten ist und zunächst bis 05.04.2020 Geltung hat, heißt es: „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“ sind ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen.

Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Vorgaben das Angeln weiter möglich bleibt. Die Weiteren Maßgaben sind ebenfalls zu beachten, also die Abstandsvorgaben zwischen Personen, keine Gruppenbildung etc. Zum Nachweis sollte die notwendigen Dokumente mitgeführt werden.

Wir wissen, dass im Frühjahr die Vereine in die Saison starten, sei es zum Anangeln oder Frühjahrsputz. Hier bitten wir Sie die Allgemeinverfügung zu beachten und diese Traditionen auszusetzen, bis die Rechtslage sich geändert hat. Vielleicht kann nicht alles nachgeholt werden, aber wir sollten im Sinne der Gesundheit aller mit Augenmaß agieren.

Zur genauen Recherche empfehlen wir folgende Links:

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/Allgemeinverfu__gung22.3.2020.pdf

und

https://angelmagazin.de/angeln-coronavirus-was-muessen-angler-beachten/

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Petri Heil!

Euer Präsidium"