Hallo liebe Angelfreunde, Vereinsmitglieder und natürlich auch alle nach gentergerechter Formulierung,

durch den LAV Sachsen-Anhalt wurden kurzfristig alle Vereine wie folgt informiert:

Am 24.04.2021 ist das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten.
Dieses ersetzt in einigen Bereichen die Eindämmungsverordnung nach Landesrecht.
Aus diesem gegebenen Anlass aktualisieren wir unsere Hinweise zum Angeln in Zeiten der Pandemie.

Den ausführlichen Beitrag findet Ihr auf unserer Internetseite.

https://www.lav-sachsen-anhalt.de//index.php/21-sleider-news/502-bundesgesetz-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie

Trotz aller Umstände wünsche ich allen ein kräftiges "Petri Heil!" und
einen erfolgreichen Start in die bevorstehende Raubfischsaison.

Uli Axthelm