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21.12.2018 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019

Karl-Ulrich Axthelm 21. Dezember 2018

Hallo Angelfreunde, Vereinsmitglieder, Anwärter und Sympathisanten,

hiermit möchte ich euch alle zur Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung des ZAFV einladen.

Ort: Hotelgasthof Draschwitz in 06729 Elsteraue, Leipziger Straße 112

Termin: Freitag, den 25.01.2019

Uhrzeit: 18.00 bis ca. 20.00 Uhr (oder früher) Versammlung gemäß Tagesordnung

Eine Kassierung sowie Ausgabe der Angelpapiere findet zu diesem Termin im Anschluß an die Versammlung statt.
(gültiger Fischereischein, Fangkarte 2018 und Mitgliedsausweis nicht vergessen)

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlußfähigkeit

3. kurzer Bericht zum Jahresrückblick 2018

4. Bericht der Kassenprüfer zum Geschäftsjahr 2018

5. Bestätigung der Bericht und Beschlußfassung

6. Vortrag: Füttern im Angelgewässer (AF Christoph Schumann)

7. Diskussion: Fischereikontrollen, Einhaltung aller Vorschriften, Regelungen und Gesetzlichkeiten

8. Sonstiges (u.a. Jahresabschluß 2018, Einsatz finanzieller Mittel des Vereins, Gewässer, Gewässerpflege, Fischbesatz)

Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen, bitte jedoch wegen vereinsinterner Aufwendungen zur kulinarischen Minimalversorgung unbedingt um eine kurze Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 18.01.2019: Ich komme / ich komme nicht.

Für den Jahresabschluß 2018 wünsche ich allen im Namen des Vorstandes
ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familie,
einen guten Start ins Jahr 2019, Glück, Gesundheit und
natürlich allzeit ein kräftiges "Petri Heil!"

Karl-Ulrich Axthelm

31.07.2018 - Das große Sommerloch

Karl-Ulrich Axthelm 31. Juli 2018

Vereinsgeschichte

Nur wenige Angler haben mich in der jüngsten Vergangenheit angesprochen in der Form: "Na, nichts Neues im Verein? Auf der Homepage der letzte Artikel ist noch vom Wintereinsatz beim Schilfschneiden ..."
Ich musste noch kurz nachdenken, aber auch mir fiel nichts Interessantes ein. Eventuell hat von euch jemand eine Idee oder schreibt selbst ein paar Zeilen ... . Einige kleinere Arbeiten vorwiegend im Uferbereich vom Hainbergsee durch unsere Meuselwitzer Vereinsmitglieder sind einerseits sehr beispielgebend und lobenswert, jedoch für einen Bericht hier auf dieser Seite zu unspektakulär, zumindest, was das Besondere betrifft. Der Sommer ist je bereits unheimlich lang, vielleicht hat einer oder eine von euch was zu berichten ... ?

Da so gut wie keine Anfragen kommen, gehen wir im Vorstand davon aus, dass alles in Ordnung ist, oder? Jedenfalls bis zu unserer letzten Vorstandssitzung am 20.07.2018, die wir in freier Natur am Hainbergsee durchführten, gab es keine Probleme aus anglerischer Sicht und alles schien bestens - bis auf eins: Einer im Vorstand fehlte und galt bisher als vermisst: unser in spe gewählte Gewässerwart! Nach einem anfänglich guten Start ins aktive Vereinsleben durch Versprechungen, Ideen und Taten waren wir doch recht positiv angetan und es kamen im Vorfeld in keinster Weise Zweifel auf, dass dieser Kandidat auch bedingt durch seine berufliche Ausbildung für diesen Wirkungsbereich nicht geeignet wäre. Zur Wahlversammlung - trotz Zusage, einen Vortrag zu halten, dann angeblich beruflich verhindert - fehlte von ihm im Nachgang jegliche Spur. Nun hatten wir sowas schon mal mit einem Gründungsmitglied aus Gera erlebt. Dieser war einfach verschollen und nie wieder aufgetaucht.

Ganz erstaunt mussten wir nun neulich bei einer Fischereikontrolle feststellen, dass unser vertrauter Angelfreund freudestrahlend am Wasser saß und seinen Beitrag anderweitig entrichtet hatte. Anfangs schwer enttäuscht über so viel Unehrlichkeit bin ich doch nun nach einigen Tagen des Überschlafens und Nachdenkens recht froh darüber. Ein Angler, der angeblich zwar viel von Fischen versteht, den wir vor einiger Zeit vom Dasein als Schwarzangler bekehrt haben, einen Fischereierlaubnisschein zu erwerben, jedoch nun einen solchen Vertrauensbruch begeht, ist es auch nicht Wert, im Vereinsvorstand mitzuwirken!

Gern nehmen wir auch eure Meinung hierzu entgegen und obendrein natürlich einen Vorschlag oder eine Meldung, wer gern kurzfristig in den Vereinsvorstand kooptiert werden könnte oder möchte.

Letztlich bleibt uns nur noch übrig, allen Lesern einen verträglichen Hitze-Sommer zu wünschen und allen, die es noch nicht hinter sich haben, eine schöne Urlaubszeit sowie den aktiven Anglern unter uns soviel Wasser im Fluss, dass ein Angeln noch möglich ist.


"Petri Heil!"

Karl-Ulrich Axthelm

15.03.2018 - Winterlicher Arbeitseinsatz am Hainbergsee

Karl-Ulrich Axthelm 15. März 2018

Es gab mal wieder was zu tun

... so ähnlich war die Überschrift des kurzfristigen Aufrufes per e-Mail an alle Vereinsmitglieder. Trotz der eisigen Kälte von früh noch - 8 Grd C am vergangenem Samstag, den 03.03.2018 fanden sich einige rüstige und abkömmliche Angelfreunde teilweise auch im Rentenalter zusammen, um tatkräftig mit anzupacken. Ziel war es, eine Schneiße in die dichte Schilffläche zu schneiden, um deren Ausbreitung einzudämmen und natürlich auch die eingeschlossene Wasserfläche dem Wind zu öffnen.

Auf Grund der Wetterlage haben wir uns im Vorstand entschlossen, auch in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsämtern einen Schilfbereich im Hainbergsee abzumähen und gleich an Ort und Stelle zu verbrennen.

Am Montag zuvor hatten wir bereits angefangen und das Eis getestet, die nächsten Tage waren auch noch sehr frostig, so dass wir den Arbeitseinsatz auf dem Eis bedenkenlos durchführen konnten.

Alles hatte fantastisch geklappt obwohl dennoch einige seichte Stellen eine sehr dünne Eisdecke aufwiesen ... ! Alles in allem war durch Einsatz von 2 Motorsensen die Arbeit nach ca. 2 1/2 Stunden erledigt und es gab anschließend noch etwas heißen Tee zum Aufwärmen und einen kleinen Snack dazu.

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Allen fleißigen Teilnehmern hier nochmal ein herzliches Dankeschön für diesen Einsatz.


"Petri Heil!"

Karl-Ulrich Axthelm

24.02.2018 - Jahreshauptversammlung 2018

Christoph Schumann 24. Februar 2018

Bericht von unserer Jahreshaupt- und Wahlversammlung 2018

Weiterlesen: 24.02.2018 - Jahreshauptversammlung 2018

08.01.2018 - Einladung zur Jahreshauptversammlung 2018

Karl-Ulrich Axthelm 08. Januar 2018

Hallo Angelfreunde, Vereinsmitglieder, Anwärter und Sympathisanten,

für das neue Jahr 2018 sowie auch das bevorstehende Angeljahr wünsche ich allen Glück, Gesundheit sowie auch den erhofften Erfolg beim Angelfischen.

Aktuell gibt es einige Ergänzungen und Änderungen wie folgt:

Zur Gebührenordnung:

Fischereierlaubnisscheine für Salmoniden-Niederungsbäche in S-A werden nur durch Vereine ausgegeben, die auch solche Gewässer betreuen, wobei die territoriale Zuordnung keine Rolle spielt. Diese Vereine sind im Gewässerverzeichnis des LAV S-A  (s.a. deren Homepage) zu finden.

Eine Bootsangelerlaubnis ist für unsere Gewässer zur Zeit nicht erhältlich. Im Übrigen bitte auch das Gewässerverzeichnis beachten bzw. vor Ort nachfragen.

Zur Kassierung:

Der Termin am Donnerstag, den 25.01.2018 von 17.00 bis 19.00 Uhr muß aus organisatorischen Gründen entfallen.


Hier nochmal die Einladung zur Mitgliederversammlung wie bereits erhalten, wobei die gewünschte Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 26.01.2018 erfolgen sollte (s. unten):

Ort:               Mehrzweckhalle in 06711 Zeitz-Zangenberg, Leipziger Straße 15

Termin:        Freitag, den 02.02.2018

Uhrzeit:       18.00 bis ca. 20.00 Uhr (oder früher) Versammlung gemäß Tagesordnung

                     Eine Kassierung sowie Ausgabe der Angelpapiere findet zu diesem Termin im Anschluß an die Versammlung statt.
                     (gültiger Fischereischein, Fangkarte 2017 und Mitgliedsausweis nicht vergessen)   

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlußfähigkeit

3. kurzer Bericht zur aktuellen Situation in der vergangenem Wahlperiode bis 2017

4. Bericht der Kassenprüfer zum Geschäftsjahr 2017

5. Bestätigung der Berichte und Beschlußfassung

6. Wahlhandlung lt. Satzung für Vorstandesmitglieder und Kassenprüfer

7. Vortrag: Füttern im Angelgewässer (AF Thomas Gey)

8. Vortrag: Sinn ... Unsinn ... alles zu Fangkarten (AF Christoph Schumann)

9. Diskussion, Sonstiges (u.a. Jahresabschluß 2017, Einsatz finanzieller Mittel des Vereins, Fischbesatz)

Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen, bitte jedoch wegen vereinsinterner Aufwendungen zur kulinarischen Minimalversorgung unbedingt um eine kurze Rückmeldung: Ich komme / ich komme nicht.  

Allen Angelfreunden ein kräftiges "Petri Heil"

Karl-Ulrich Axthelm

28.11.2017 - Vorbereitung Kassierung für 2018

Christoph Schumann 28. November 2017

Hallo an alle Vereinsmitglieder,

das Jahr hat nun nicht mehr viele Tage und es wird etwas knapp, die verpassten Angeltage noch aufholen zu wollen. Die Vorbereitungen fürs nächste Jahr sind schon in Arbeit. Anstehende Aufgaben, wie auch die Gebühren fürs nächste Angeljahr, wurden vom Vorstand beraten und bestätigt.
Bei der Versendung der Informationen zur anstehenden Beitragszahlung per e-Mail ist eine zu häufige Fehlermeldung in Sachen Zustellung aufgefallen. Wer also bis jetzt noch keine Infomail mit der Gebührenordnung und den Zahlungsmodalitäten erhalten hat, melde sich bitte selbst per e-Mail, damit er bei der Kartenbestellung auch dabei ist.

Eine wichtige Änderung gibt es in Sachen Fangkarten, für die nun eine Kaution hinterlegt wird. Sinn des Ganzen wird auf der Hauptversammlung vorgetragen. Um schon für die anstehende Kassierung wie auch Fangkartenabgabe gerüstet zu sein, kontrolliert bitte jeder nochmals seine Papiere! Fischereischein noch gültig? Fangkarte ausgefüllt? Hat dort wirklich jedes Gewässer seine Nummer? Hat jeder eingetragene Fisch auch ein Gewicht? Für die Inhaber der Sachsenkarte: Ist die Zusammenfassung der eigenen Angelergebnisse ausgefüllt? Die Seite "Fangbuchjahresabrechnung" sollte doch kein unlösbares Problem darstellen.
Das Auszählen der Fangkarten ist aufwändig genug, da stört es, wenn man Gewichte schätzen muß und Gewässernummern nachschlagen soll. Macht uns bitte die Arbeit im Verein nicht unnötig schwer, Danke!

Grüße und Petri Heil
Christoph

01.08.2017 - Meine zweite Heimat: Barlindbotn

Ronold Meiner 19. August 2017

Erlebnisreiche Tage in Norwegen

Da ich schon 10 Jahre in Norwegen meinen Jahresurlaub verbringe, möchte ich allen interessierten Anglerinnen und Anglern meine Erlebnisse nicht vorenthalten.
Der Urlaubsplatz befindet sich in Eikefjord/Barlindbotn und ca 30 km von Florö, der westlichsten Stadt Norwegen, entfernt. Wir nutzen hier immer eine sehr schöne Urlaubshütte mit einem dementsprechenden Boot mit Motor.

Dieses Jahr waren meine Frau und ich vom 31.05 – 21.06.2017 in dieser wunderschönen Gegend. Das Wetter wollte dieses Jahr nicht richtig mitspielen, aber wer in diesem Land seinen Urlaub verbringt, weis natürlich, dass man in Norwegen nicht nur Sonnenschein hat. Das alles tut der absoluten Erholung aber auch keinen Abbruch. Die Freizeit verbringen wir mit Wanderungen, Ausfahrten per Boot und Auto, sowie viel in Gesellschaft mit unseren norwegischen Freunden.

Aber eines der wichtigsten Freizeitgestaltung ist natürlich das Angeln. In diesem wunderschönen Fjord kann man alle wichtigen Fische, wie Dorsch, Köhler, Schellfisch, Pollack, Makrele, Lump, Leng, Flunder und auch Kalmare an die Oberfläche ziehen. Dieses Jahr war mir besonders Petri wohl gesonnen, denn ich konnte einen beachtenswerten Leng von 1,30 m und ca 12 kg in das Angelboot hieven.

Die nachfolgenden Bilder sollen Euch einen kleinen Einblick vom Urlaubsort verschaffen und natürlich auch die wichtigsten Fänge zeigen.
Wer auch Interesse hat, dort ein paar schöne Tage zu verbringen, der sollte mein nachfolgendes Prospekt ansehen, da ich diese Hütte im Einvernehmen mit meinem norwegischen Freund, vermiete. Schwerpunkt sollte aber ein Familienurlaub incl. unserer Leidenschaft sein.

Eines sollte aber nicht unerwähnt bleiben, das unser Vorsitzender Uli Axthelm an dem gleichen Ort nach mir, auch seine Urlaubstage verbracht hat.

Und nun die Bilder aus meiner „2. Heimat“

 

 

 

     

29.05.2017 - Gewässer und Gewässerordnung

Karl-Ulrich Axthelm 29. Mai 2017

Gewässerordnung - Auszug –  Änderungen ZAFV e.V. für Hainbergsee und Grasteich          Stand: 28.05.2017

5. Schutz- und Schonmaßnahmen
5.1 Die Behandlung gefangener Fische
...
Werden Fische beim Fang nachhaltig verletzt, sind sie unverzüglich zu töten. Die Aneignung dieser Fische ist verboten, wenn sie untermaßig sind oder während der Schonzeit gefangen wurden oder für sie ein Fangverbot besteht.
Das Hältern von maßigen Fischen im Fanggewässern bedarf des vernünftigen Grundes und ist auf die erforderliche Dauer zu beschränken.
Es dürfen nur hinreichend geräumige Setzkescher aus knotenfreiem Material verwendet werden. Das Hältern von Forellen, Äschen, Maränen, Zandern, Welsen, Rapfen, Hechten, Barben und Barschen ist bei der Angelfischerei verboten. In Gewässern mit Schiffs- und Motorbootverkehr und von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist das Hältern in Setzkeschern verboten.
Beim Hegeangeln sind Setzkescher, die mindestens 3 m lang sind und einen Mindestdurchmesser von 40 cm haben, zu verwenden. (allg. Festlegung: Länge generell mindestens 1,50 m, außer Hegeangeln)

5.2 Fangverbote
Es ist verboten, Fischen folgender Arten nachzustellen, sie absichtlich zu fangen und zu töten:
Bachneunauge,   Bitterling, Elritze, Finte, Flußneunauge, Groppe,   Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Nordseeschnäpel , Weißflossengründling und Zährte.
Dies gilt nicht für Lachse und Meerforellen, wenn sie in das Gewässer als Besatz eingebracht worden sind. Es ist verboten, Krebsen, Muscheln und Fischnährtieren der besonders geschützten Arten (siehe § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes) nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten.

5.3 Mindestmaße (cm)
Aal (Anguilla anguilla)                                                             45
Äsche (Thymallus thymallus)                                               30                
Bachforelle (Salmo trutta fario)                                          25
Barbe (Barbus barbus)                                                             45
Große Maräne (Coregonus lavaretus)                              30
Hecht (Esox lucius)                                                                    50        (ZAFV-Festlegung:  60)
Karpfen (Cyprinus carpio)                                                        35        (ZAFV-Festlegung:  40)
Kleine Maräne (Coregonus albula)                                      12
Lachs (Salmo salar)                                                                    50
Meerforelle (Salmo trutta)                                                      40
Quappe (Lota lota)                                                                      30
Rapfen (Apius aspius)                                                                40
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)                    25
Schleie (Tinca tinca)                                                                    25        (ZAFV-Festlegung:  30)
Wels (Silurus glanis)                                                                    70
Zander (Stizostedion lucioperca)                                           50
Zährte (Vimba vimba)                                                                  30
Amerikanischer Flusskrebs (Orconectes limosus)           8 (Maß ohne Schere)

5.4 Schonzeiten
Äsche                                                                                                      01.12. - 15.05.
Bachforelle                                                                                           15.09. - 31.03.
Barbe                                                                                                       01.04. - 30.06.
Hecht                                                                                                       15.02. - 30.04.
Lachs                                                                                                       01.10. - 31.03.
Meerforelle                                                                                          01.10. - 31.03.
Regenbogenforelle                                                                           15.09. - 31.03.  (nur in Salmonidengewässern)
Zander                                                                                                     15.02. - 31.05.
Wels                                                                                                         15.02. - 30.06.

Fanggerät                                                                                    Verwendungsverbot
Spinnangel in Salmonidengewässern                                      15.09. - 31.03.
Flugangel in Salmonidengewässern                                        01.12. - 31.03.
Spinn- und Raubfischangel in allg. Angelgewässern        15.02. - 30.04.
    auch Köderfischsenke und Schleppangel

5.5 Fangbegrenzungen
5.5.1 Regelung für allgemeine Angelgewässer
3 Stück: Hecht, Karpfen, Quappe, Regenbogenforelle, Schleie, Zander        (ZAFV-Festlegung:  2 Stück je Angeltag)
2 Stück: Barbe, Rapfen                            
1 Stück: Äsche, Bachforelle
3 Stück: Aal                                (ZAFV-Festlegung)

5.5.2 Regelung für Salmonidengewässer
In den Salmonidengewässern des LAV Sachsen-Anhalt e.V. dürfen je Angeltag insgesamt 3 Salmoniden gefangen und mitgenommen werden, sofern dies nicht durch die Fischereierlaubnisscheine anders bestimmt ist.

25.04.2017 - Fangkarten als Feedback

Christoph Schumann 25. April 2017

Fisch gefangen ?

Schade das es diese Zeilen braucht.
Die wohl erste Frage wenn sich Angler treffen ist wohl: "Hast was gefangen ?" Dabei sind sich einige Angler gar nicht bewußt, was nach dem Fang noch alles erledigt werden muß.
Die Auswertung der Fangkarten brachte mich fast an die Grenzen meiner Kreativität, darum nun nochmals einige Hinweise zu den Eintragungen.

Jedes Angelgewässer hat eine Gewässernummer die einzutragen ist.

Jeder entnommene Fisch hat neben seiner Länge auch ein Gewicht und beides gehört eingetragen. Bei beispielsweise 5 Fischen gleicher Art reicht die Angabe in cm von/bis und das Gesamtgewicht.

Bevor man einträgt, sollte natürlich auch die zutreffende Fangkarte für das jeweilige Bundesland ausgewählt werden, schlimm dass es erwähnt werden muß.

Wer die Angelkarte für Sachsen nutzt und dort Fische fängt, findet in dem Fangbuch nach den Seiten der üblichen Fangbucheinträge noch die Fangbuchjahresabrechnung die vor Abgabe zum Jahresende auszufüllen ist.

Unvollständig ausgefüllte Fangkarten, egal welches Bundesland betreffend, werden im nächsten Jahr wie eine Nichtabgabe behandelt und damit ein zusätzlicher Kostenpunkt in der betreffenden Beitragsrechnung.

Petri Heil
Christoph

09.04.2017 - Unser jüngster Arbeitseinsatz

Karl-Ulrich Axthelm 09. April 2017

Hallo Angelfreunde und Interessenten!

Sicher läßt es sich auch bei uns nicht vermeiden, einige Aufräumungs- und Säuberungsaktionen am Gewässerrand zu organisieren und durchzuführen. So war es dann auch am vergangenem Samstg, den 08.04.2017: Bei herrlichem Angelwetter wurde mal nicht geangelt, sondern Müll gesammelt. Angler bzw. Vereinsmitglieder waren reichlich erschienen, so dass wir nicht nur am Grasteich, sondern auch am Hainbergsee wirksam werden konnten. Nicht nur einige der Angelstellen wurden infolge leicht erhöhtem Wasserstandes naturnahe und umweltgerecht stabilisiert, Schwerpunkt jedoch war die Müllentsorgung im und am Wasser sowie eine Bereinigung der weiteren Uferbereiche besonders am Grasteich Spora. Überrascht waren wir alle: keiner hatte es für möglich gehalten, dass in diesem Bereich 7 Säcke Müll zusammenkamen, die gleich getrennt und auch so entsorgt wurden. 2 neue Gewässerschilder wurden ebenfalls angebracht, damit wir uns nun als Pächter über den Zustand des Gewässers nicht mehr schämen brauchen.

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Allen fleißigen Teilnehmern hier nochmal ein herzliches Dankeschön für diesen Einsatz.

 

"Petri Heil!"

Karl-Ulrich Axthelm

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